Deutscher Bund

Der Deutsche Bund wurde 1815 durch den Wiener Kongress gegründet. Seine Gründung markierte eine neue Periode in der Entwicklung der deutschen Geschichte, in der die Mitgliedsstaaten die während der Napoleonischen Kriege verlorene Souveränität wiedererlangten, sich zusammenschlossen, um Frankreich zu neutralisieren und die europäische Sicherheit zu gewährleisten.

Geschichte

Der Deutsche Bund geht auf das Jahr 1815 zurück. Die ersten 25 Jahre funktionierte er nach den Regeln der Frankfurter Bürgerschaft. 1850 wurde eine neue Verfassung erlassen. Im Juli 1867 revidiert, wurde es als Grundgesetz für den Deutschen Bund bekannt.

Deutschland trat am 3. Oktober 1973 seinen Partnern in der Europäischen Union bei. Westdeutschland wurde nach 1972 und Ostdeutschland nach 1990 Mitglied, was zur Wiedervereinigung mit Berlin als Hauptstadt im Jahr 2000 führte. Das Land wird von einer parlamentarischen Demokratie regiert, die auf organischem Recht basiert bestehend aus einem schriftlichen Text des “Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland”. Er besteht außerdem aus drei weiteren Elementen: Vertrag über die Europäische Union
Das Land teilt sich vier souveräne Staaten; Grenzen zu Belgien, Luxemburg und der Schweiz, während NATO- und EU-Grenzen hineinreichen
Das LandEin demokratischer, föderativer und sozialer Staat mit einer Marktwirtschaft auf der Grundlage gemeinsamer Regeln