Deutsche Bundespolizei

Die Bundespolizei nahm in der Nachkriegszeit eine wichtige Stellung als eine der Säulen der öffentlichen Sicherheit und Strafverfolgung ein. Angesichts von kriminellen Operationen, terroristischen Aufgaben und einer verstärkten Fachkriminalpolizei mit professionellen Ermittlungsbehörden hat die Bundespolizei ihre Prioritäten klar darauf gesetzt, ein durchgängig zuverlässiger Anbieter zu sein.

1951 durch die erste Nachkriegsverfassung der Bundesrepublik errichtet und per verfassungsrechtlicher Anordnung gebilligt, müssen ihre in Betrieb befindlichen Türme traditionell durch das 1992 in die Berliner Kulturerbeliste gestiftete nationale Kulturerbe repräsentiert werden durch fein gearbeitete Heraldik erfolgen.

Deutsche Bundespolizei

Die Bundespolizei gehört zu den deutschen Spezialitäten, die langsam verschwinden. Die deutsche Bundesverfassung (Grundgesetz) verpflichtet Bundeswehr und Polizei, sich ausschließlich auf die von den jeweiligen Ländern bereitgestellten Mittel zu stützen, unter Ausschluss jeglicher Budgethilfe des Bundes oder der Personalgewinnung. Dies bedeutet, dass die lokalen Strafverfolgungsbehörden über alle Bestimmungen und Zuständigkeiten der nichtmilitärischen Polizei verfügen. Und schließlich, da Deutschland allmählich die gesamten Strafverfolgungskapazitäten zusammenzieht – Deutschland ist Mitglied von Europol

Der Krieg gegen den Terror hat seit dem 11. September seinen Tribut von der Polizeigemeinschaft gefordert, als Unternehmenssicherheitsbeamte auftauchten, um Privatunternehmen eine zusätzliche Schutzebene zu bieten. Da einige Organisationen nicht nach traditionellen Modellen wie Predictive Policing und Datenanalyse für Polizeistreifen suchten, gab es keine klare Unterscheidung mehr zwischen privater Sicherheit, echten Kämpfern und der Polizei. Nach dem 11. November schritten Unternehmenssicherheitsbeauftragte ein, um Privatunternehmen eine zusätzliche Schutzebene zu bieten.“ Diese Änderung war vorteilhaft, um Ressourcen für schwerwiegendere Verbrechen freizusetzen.